Aktuelles
Diözesane Anweisungen für die Feier der Litaurgie ab 9.12. 1. Die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für die Gottesdienstteilnehmer verpflichtend, auch wenn sie am Platz sind. 2. Der Gemeindegesang im Gottesdienst ist untersagt.
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Weitere Termine und Informationen finden Sie im aktuellen Pfarrbrief.
Informationen zur Corona (Covid 19) Pandemie
1. Für den Pfarrsaal wurde ein Hygienekonzept erstellt. Bitte beachten Sie die Regelungen bei der Benutzung der Räume. Hygienekonzept Pfarrheim
2. Für alle Kirchen gelten weiterhin Zugangsbeschränkungen: a) in Hagelstadt: 70 Personen, b) in Gailsbach 14 Personen + 4 (Empore), c) in Langenerling 24 Personen + 13 (Empore) + 8 (Chor).
In der Liturgie gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern nach allen Richtungen (zwischen Personen eines gemeinsamen Haushalts ist kein Mindestabstand erforderlich). Die Verwendung einer einfachen Mund-Nase- Bedeckung (MNB) ist für die Gottesdienstteilnehmer verpflichtend, auch wenn Sie am Platz sind.
Teilnehmerkarten für die Gottesdienste an den Sonntagen (incl. Vorabendgottesdienst) liegen in der Regel jeweils ab Donnerstag vor den Sonntagen auf: in Hagelstadt: in der Pfarrkirche und im Lebensmittelgeschäft von Frau R. Fränkl, in Langenerling: beim Kircheneingang
Für die Werktagsgottesdienste sind keine “Teilnehmerkarten” nötig.
3. Bei Bestattungen dürfen bis zu 200 Personen teilnehmen. Die Personen halten einen Abstand von 1,5 m zueinander ein. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab und am aufgebahrten Sarg sind möglich. Für das Requiem gelten die obigen kirchlichen Vorgaben für die Feier der Messe.
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